Nebenberuflich selbstständig machen: Alles Wichtige zu Freiberuflern, Anmeldung, Steuern & Co.
Nebenberuflich selbstständig machen:
Wir beantworten Deine wichtigsten Fragen
Wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst, hast Du zunächst bestimmt einmal jede Menge Fragen. Hier findest Du die Antworten auf die wichtigsten:
Nebenberuflich selbstständig:
Antworten auf Deine wichtigsten Fragen
Zwar ist die Selbstständigkeit im Nebengewerbe mit weniger Aufwand verbunden als eine hauptberufliche Existenzgründung, die wichtigsten Fakten solltest Du dennoch vorab kennen. So kannst Du Dein Vorhaben richtig angehen und gegebenenfalls die nötigen Erkundigungen einholen.
Was bedeutet nebenberufliche Selbstständigkeit?
Nebenberuflich selbstständig sein heißt, dass Du neben Deinem Hauptberuf eine weitere berufliche Tätigkeit ausübst. Deine Nebentätigkeit umfasst dabei weniger Arbeitszeit als Deine Haupttätigkeit: Du solltest höchstens 18-20 Stunden pro Woche nebenberuflich selbstständig arbeiten. Außerdem sollte das Einkommen aus Deiner Nebentätigkeit das Deiner Haupttätigkeit nicht übersteigen.
Was sind die Vorteile der Selbstständigkeit light?
Mit einem Nebengewerbe machen sich fast doppelt so viele Gründer:innen selbstständig wie mit einem Hauptgewerbe, stellte der KfW Gründungsmonitor 2024 fest. Im Gegensatz zu den Vollerwerbsgründungen mit 205.000 (-8 %) nahm der Anteil der Nebenerwerbsgründungen 2023 mit 363.000 (+11 %) stark zu. Kein Wunder, bietet doch die Nebenerwerbsgründung klare Vorteile:
- die Chance, die Selbstständigkeit erst einmal zu testen
- finanzielle Sicherheit durch das Gehalt aus dem Hauptberuf
- die Möglichkeit, eine Geschäftsidee erst einmal auf den Prüfstand zu stellen
- weiterhin Schutz durch die Sozialversicherungen
Welche Rechtsform kann ich wählen und wie mache ich mich damit nebenberuflich selbstständig?
Zunächst einmal solltest Du abklären, ob Deine nebenberufliche Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist.
Freiberufler:in bist Du laut Paragraph 18 des Einkommensteuergesetz (EStG), wenn Du eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausübst oder als Ärzt:in oder Zahnärzt:in, Steuerberater:in, Architekt:in, Journalist:in oder Übersetzer:in einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehst. Diese Tätigkeiten werden auch als „Katalogberufe“ bezeichnet.
Als Freiberufler:in musst Du Deine Freiberuflichkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden, das heißt, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Gewerbetreibende:r bist Du, wenn Du keinen der oben genannten Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf ausübst. Genauer gesagt gilt als Gewerbetreibende:r, wer in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf selbstständig ist. Du kannst entweder als Einzelunternehmer:in tätig sein, als Zusammenschluss mit mindestens einer weiteren Person (GbR) oder als Unternehmen in Form einer UG, OHG oder GmbH.
Trifft das auf Dich zu, gelten für Dich als gewerblich Selbstständigen folgende Pflichten:
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Zahlung der Gewerbesteuer
- Mitgliedschaft bei der IHK
- Eintrag im Handelsregister
- doppelte Buchführung
Ob Du freiberuflich oder in einem Gewerbe selbstständig bist, hat auch Auswirkungen darauf, welche Steuern Du zahlen musst.
Oder suchst Du statt Antworten bereits erste Aufträge für Deine Selbstständigkeit?
Kann ich mich ohne Hauptberuf nebenberuflich selbstständig machen?
Ja, auch wenn Du zum Beispiel studierst oder arbeitslos bist, kannst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen. Bist Du arbeitslos gemeldet, musst Du Deine nebenberufliche Tätigkeit beim Arbeitsamt anmelden. Auch greifen für Arbeitslose und Studierende bestimmte Verdienstgrenzen.
Kann ich mich als verbeamtete Person nebenberuflich selbstständig machen?
Ja, auch als verbeamtete Person kannst Du Dich nebenberuflich selbstständig machen. Das geht jedoch nur, wenn Du nicht mehr als 20 Prozent Deiner wöchentlichen Dienstzeit in die Nebentätigkeit investierst. Auch die Einnahmen spielen eine Rolle: Sie dürfen 40 Prozent des monatlichen Endgrundgehalts nicht überschreiten. Weitere Informationen findest Du im Bundesbeamtengesetz §§ 99 BBG ff.
Gibt es Fördermittel oder Zuschüsse, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?
Ja, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machst, kannst Du Fördermittel oder Förderkredite beantragen, die auch für Selbstständige mit einem Hauptgewerbe verfügbar sind. Einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst Du jedoch nur erhalten, wenn eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet wird. Mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten findest Du auf deutschland-startet.de.
Muss ich als nebenberuflich Selbstständige:r Steuern zahlen?
Ja, grundsätzlich musst Du bei Selbstständigkeit im Nebenerwerb Steuern zahlen!
Ob Gewerbe-, Umsatz- oder Körperschaftssteuer – die Rechtsform Deines Unternehmens legt fest, welche Steuer Du zahlen musst. Welche steuerlichen Auswirkungen für Dich gelten, hängt davon ab, ob Du als Gewerbetreibende:r oder Freiberufler:in) einzustufen bist und davon, ob Du dabei eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, Limited, AG, Genossenschaft) gründest.
Als Freiberufler:in oder wenn Du als Kleinunternehmer:in eingestuft wirst, hast Du es in Sachen Steuern etwas leichter.
Mit diesen Steuern musst Du rechnen:
- Als Freiberufler:in musst Du die Einkommenssteuer zahlen.
- Bist Du Gewerbetreibende:r, musst Du die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer zahlen.
- Gründest Du eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, Limited, AG, Genossenschaft), musst Du die Körperschaftssteuer entrichten.
Tipp: Kleinunternehmerregelung
Falls auf Dich und Deine Tätigkeit die sogenannte Kleinunternehmerregelung zutrifft, musst Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen! Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfährst Du auf Für-Gründer.de.
Wenn Du mehr zur Steuerpflicht von Selbstständigen wissen möchtest, findest Du bei gruenderplattform.de wichtige Informationen. Erkundige Dich unbedingt rechtzeitig zum Thema Steuern, am besten bei einer Steuerberaterung.
Profitiere ich als nebenberuflich Selbstständige:r von der Home-Office-Pauschale?
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Dezember 2020 eine Home-Office-Steuerpauschale beschlossen. Pro Tag, den die Arbeitnehmer:innen ausschließlich von zu Hause arbeiten, können sie sechs Euro von der Steuer absetzen. Die Pauschale wurde 2023 angehoben und ist seitdem auf 210 Tage und damit 1.260 Euro begrenzt. Auch nebenberuflich Selbstständige können von der Steuerpauschale profitieren. Wichtig ist jedoch, dass Du den gesamten Tag im Home-Office gearbeitet hast und nicht für eine gewisse Zeit ins Büro gefahren bist.
Alles Wichtige zu den Home-Office-Regelungen und Tipps für das Arbeiten von Zuhause erfährst Du in unserem Artikel Arbeiten im Home-Office: Regelungen & Tipps für einen optimalen Workflow.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich mich nebenberuflich selbstständig mache?
Du bist nicht verpflichtet, Deinen Arbeitgeber über Dein Vorhaben zu informieren. Und grundsätzlich darf er Dir die Nebentätigkeit auch nicht verbieten. Dennoch solltest Du Deinen Arbeitgeber von Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit in Kenntnis setzen.
Zum einen gibt es in Deinem Arbeitsvertrag vermutlich Klauseln, die die Regelungen zu einer Nebentätigkeit beschreiben. Zum anderen sollten folgende Punkte gewährleistet sein:
- Dein Hauptberuf darf nicht unter Deiner Nebentätigkeit leiden
- Du hältst Dich an die gesetzlich festgelegten Arbeitszeitgrenzen (vgl. § 3 Arbeitszeitgesetz)
- Du musst Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wahren
- Du darfst Deine Urlaubs- oder Krankheitstage nicht für Deine selbstständige Tätigkeit nutzen (vgl. § 8 Bundesurlaubsgesetz)
- Du machst Deinem Arbeitgeber mit Deiner nebenberuflichen Tätigkeit keine Konkurrenz. Sollte das doch der Fall sein, benötigst Du die Einwilligung Deines Arbeitgebers
Wichtig: Kündigung bei Nebentätigkeit
Solltest Du nachweislich gegen einen dieser Punkte verstoßen, kann Dir Dein:e Arbeitgeber:in Deine Nebentätigkeit verbieten oder Dir sogar kündigen.
Gibt es eine Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige?
Es gibt keine bestimmte Verdienstgrenze, wenn Du Dich als Arbeitnehmer:in nebenberuflich selbstständig machst. Es ist lediglich wichtig, dass Du nicht mehr als in Deinem Hauptberuf verdienst.
Beziehst Du jedoch Arbeitslosengeld (ALG), bist Student:in und Bafög-Empfänger:in oder als verbeamtete Person tätig, musst Du aufpassen, mit Deiner selbstständigen Arbeit nicht zu viel zu verdienen.
So viel darfst Du nebenbei dazuverdienen:
- ALG1: bis zu 165 Euro monatlich. Nimm im Vorfeld Kontakt mit dem Jobcenter auf!
- Bürgergeld: bis zu 100 Euro monatlich
- Bafög-Empfänger:innen: bis zu 6.240 Euro Euro im Jahr (Stand 2023). Erkundige Dich beim BAföG-Amt, wie viel Du hinzuverdienen darfst
- Verbeamtete Personen: bis zu 40 Prozent des Monatsgehalts
Mehr zu Selbstständigkeit bei Arbeitslosigkeit findest Du im Gründerlexikon. Weitere Hinweise zur Selbstständigkeit als Student kannst Du in den Steuertipps zum Thema Arbeiten und Bafög nachlesen.
Nebenberuflich selbstständig: Was heißt das für die Krankenversicherung?
In der Regel musst Du als nebenberuflich Selbstständige:r keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen Pflege- oder Krankenversicherung bezahlen. Trotzdem solltest Du Deine Krankenkasse informieren, wenn Du Dich neben Deinem Hauptberuf selbstständig machen willst. Denn das Entgelt aus Deiner nebenberuflichen Tätigkeit wird ebenfalls im Versicherungsbeitrag berücksichtigt.
Wenn Deine wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 Stunden beträgt, Du Deinen Lebensunterhalt in erster Linie aus den Einnahmen Deines Hauptberufs bestreitest und Du keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen beschäftigst, wird Dich Deine Krankenversicherung vermutlich als nebenberuflich selbstständig einstufen. Eine Rolle spielt auch die Bezugsgröße, die ein Maßstab für Deine monatliche Einkommensentwicklung ist. In den alten Bundesländern liegt sie 2024 bei 3.535 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern bei 3.465 Euro. Arbeitest Du mehr als 20 Stunden pro Woche nebenberuflich, aber Dein Einkommen beträgt weniger als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße, kannst Du unter bestimmten Umständen bei der Krankenkasse weiterhin als nebenberuflich selbstständig gelten. Je nach Versicherung kann es bei der Bewertung Deiner Selbstständigkeit Unterschiede geben. Mehr darüber erfährst Du bei Deiner Krankenkasse.
Wie wirkt sich meine nebenberufliche Tätigkeit auf die Sozialversicherung aus?
Bist Du nebenberuflich selbstständig tätig, bist Du nicht sozialversicherungspflichtig. Deine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zahlst Du weiterhin über Deine hauptberufliche Tätigkeit.
Gut zu wissen: Was die Rentenversicherung betrifft, bist Du in der Regel als Selbstständige:r (egal ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig) nicht verpflichtet, Dich zu versichern. Beachte allerdings, dass bestimmte Gruppen Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt auch für Selbstständige im Nebenerwerb.
Zu den pflichtversicherten Selbstständigen gehören zum Beispiel:
- Lehrkräfte, die mehr als 538 Euro im Monat verdienen (dazu zählen beispielsweise auch Nachhilfelehrer, Fitnesstrainer oder Coaches)
- Künstler:innen, das heißt Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren
- Publizist:innen (Schriftsteller:innen, Journalist:innen)
Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung erfährst Du, welche Selbstständigen pflichtversichert sind.
Tipp: Unfallversicherung überprüfen
Deine gesetzliche Unfallversicherung, die in Deinem Hauptberuf über Deinen Arbeitgeber läuft, gilt nicht für Deine Nebenbeschäftigung. Daher kann es sinnvoll sein, sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu versichern. Informationen dazu findest Du bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Nebenberuflich selbstständig machen: Deine Checkliste
Hier fassen wir noch einmal alle Schritte zusammen, die wichtig sind, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst:
- Unterscheidung hauptberuflich versus nebenberuflich selbstständig: Kläre, ob Du wirklich als nebenberuflich selbstständig einzustufen sein wirst (mit Blick auf Arbeitszeit und Einnahmen).
- Kläre, ob Du Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r bist. Als Freiberufler:in meldest Du Dich direkt beim Finanzamt an, als Gewerbetreibende:r musst Du zunächst zum Gewerbeamt.
- Lass Dich von Steuerberater:innen oder Anwält:innen beraten, welche Rechtsform für Deine nebenberufliche Selbstständigkeit zutrifft.
- Anmeldung Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit: Melde Deine Tätigkeit als Freiberufler:in beim Finanzamt beziehungsweise als gewerblich Selbstständige:r beim Gewerbeamt an. Welche Schritte auf die Anmeldung als Gewerbetreibende:r folgen, erfährst Du bei fuer-gruender.de sowie bei Deinem örtlichen Gewerbeamt.
- Informiere Deinen Arbeitgeber. Als Student:in oder ALG-Empfänger:in solltest Du Dich erkundigen, wie viel Du verdienen darfst.
- Informiere Deine Krankenkasse. Auch wenn Du bei einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb nicht sozialversicherungspflichtig bist, solltest Du mit Deiner Versicherung Rücksprache halten.
- Kläre, ob Du zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet bist.
Entschluss gefasst: Auf in die Selbstständigkeit
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In den Interviews mit Katja, Florian und Samuel gewähren unsere drei Freelancer:innen einen Einblick in ihre Arbeit und das spannende Leben als selbstständige Expert:innen in ihren jeweiligen Branchen.
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