Nebenjob bei Kurzarbeit: Wie Du Dir jetzt etwas hinzuverdienen kannst
Nebenjob bei Kurzarbeit: Das Wichtigste in Kürze
Darf ich neben der Kurzarbeit einen Nebenjob ausüben?
Grundsätzlich können Arbeitnehmer den finanziellen Verlust durch die Kurzarbeit mit einer Nebentätigkeit ausgleichen. Die Annahme eines Nebenjobs während der Kurzarbeit ist möglich, wenn er sich mit dem Hauptjob zeitlich nicht überschneidet und der Hauptarbeitgeber damit einverstanden ist. Nimmst Du in der Corona-Krise einen systemrelevanten Nebenjob an, darfst Du bis zur vollen Höhe Deines bisherigen Monatseinkommens dazuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wurde Anfang Mai 2020 aufgehoben. Seitdem können Kurzarbeiter eine Nebentätigkeit in allen Berufen anrechnungsfrei ausüben. Diese Sonderregelung ist bis zum 31. Dezember 2020 gültig.
Wann muss ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Die Arbeitsagentur kann verlangen, dass Du eine Nebentätigkeit ausübst, während Du in Kurzarbeit bist. Wenn Du der Aufforderung nicht nachkommst, zahlt sie Dir sonst unter Umständen kein Kurzarbeitergeld mehr und sperrt Dich beim Arbeitslosengeld.
Wie wird ein Nebenjob bei Kurzarbeit angerechnet?
Wenn Du den Nebenjob bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt hast, wird das zusätzliche Einkommen daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das bedeutet, dass sich das Kurzarbeitergeld nicht verringert. Nimmst Du während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine geringfügige Beschäftigung an, egal ob systemrelevant oder nicht, darfst Du bis zur Höhe des bisherigen Nettoeinkommens dazuverdienen.
Ist der Verdienst aus einem Nebenjob nachweispflichtig?
Solange Du von der Arbeitsagentur Geld erhältst, ist jeder zusätzliche Verdienst nachzuweisen. Zudem musst Du Deinen Arbeitgeber informieren, damit er aus der Information über Dein Einkommen aus der Nebenbeschäftigung das Kurzarbeitergeld korrekt berechnen kann.
Nebenjob bei Kurzarbeit annehmen – was muss ich beachten?
Einen Nebenjob bei Kurzarbeit auszuüben, ist erlaubt, solange Dein Hauptarbeitgeber zustimmt und sich die Arbeitszeiten nicht mit denen Deines Hauptjobs überschneiden.
In welchen Fällen Du sogar einen Nebenjob annehmen musst und wie viel Du am Ende wirklich mit dem Nebenjob hinzuverdienst, erfährst Du im Folgenden.
Was gilt für systemrelevante Nebenjobs?
Durch eine Sonderregelung der Bundesregierung konntest Du während der Coronakrise ohne Abzüge beim Kurzarbeitergeld einen systemrelevanten Nebenjob ausüben. Systemrelevant sind Berufe, die dazu dienen, das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten, beispielsweise im Einzelhandel, im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder im Transport. Seit Anfang Mai und bis 31. Dezember 2020 kannst Du in allen Berufen anrechnungsfrei ein Nebenkommen erzielen, solange das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Gehalt, Kurzarbeitergeld und Nebenjob das normale Nettoeinkommen nicht überschreitet.
Muss ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob ausüben?
Die Arbeitsagentur kann Dir vorschreiben, Dich auf eine Nebenbeschäftigung zu bewerben und diese anzutreten, während Du Dich in Kurzarbeit befindest. So kann sie zum einen wichtige freie Stellen besetzen und zum anderen die Sozialleistungen geringhalten.
Es kann also sein, dass Du tatsächlich einen Nebenjob bzw. einen Minijob ausüben musst. Lehnst Du das ab, bekommst du möglicherweise kein Kurzarbeitergeld mehr und wirst beim Arbeitslosengeld gesperrt.
Solange die Arbeitsagentur jedoch nicht drängt, musst Du bei Kurzarbeit keinen Nebenjob annehmen. Es kann sich in manchen Fällen jedoch wirklich lohnen, da Du so Dein Einkommen aufbessern kannst, wenn Dein Arbeitgeber aufgrund von Betriebsvereinbarungen das Gehalt nicht schon aufstockt oder Du von einer Tarifvereinbarung profitierst. Wann eine Nebentätigkeit lohnenswert ist, siehst Du weiter unten anhand unserer Rechenbeispiele.
Wann wird der Nebenjob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet?
Nicht immer wird der Nebenjob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Du die Nebentätigkeit aufnimmst, und die Art des Nebenjobs:
- Keine Anrechnung: Nebentätigkeit vor der Kurzarbeit aufgenommen oder systemrelevanter Nebenjob während der Kurzarbeit
Wenn Du Deinen Nebenjob vor der Kurzarbeit angetreten hast, wird Dein Kurzarbeitergeld nicht gekürzt. Denn: Dies wurde bereits bei der Berechnung Deines Kurzarbeitergelds berücksichtigt.
- Anrechnung: Nebentätigkeit nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen:
Zunächst galt: Wenn Du nach Eintritt von Kurzarbeit einen Nebenjob neu aufgenommen hast, wurde das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Zwischenzeitlich galt dann: Neu aufgenommene Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen und Berufen wurden befristet bis 31. Oktober 2020 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Ausnahmeregelung griff nur bis zur Höhe des Arbeitsentgelts ohne Arbeitsausfall.
Die Einschränkung auf systemrelevante Branchen und Berufe sowie die zeitliche Beschränkung bis zum 31. Oktober 2020 wurde mittlerweile aufgehoben.
Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gilt folgende Sonderregelung: Bist Du in Kurzarbeit, kannst Du einen Nebenverdienst bis zur Höhe Deines ursprünglichen Einkommens haben, ohne dass dieses auf Dein Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
Einzige Bedingung: Du darfst die Höhe des Lohns nicht überschreiten, den Du vor der Kurzarbeit bekommen hast. Das bedeutet: Das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Gehalt, Kurzarbeitergeld und Nebenjob darf das normale Nettoeinkommen nicht überschreiten.
Wie wird der Nebenjob angerechnet?
Wir zeigen Dir anhand von zwei verschiedenen Fällen, wie sich Dein Nebenjob auf das Kurzarbeitergeld auswirkt:
Fall 1: Ich habe den Nebenjob vor der Kurzarbeit angetreten
Hast Du Deinen Nebenjob schon vor der Kurzarbeit angetreten, hat das zusätzliche Einkommen keine Auswirkungen auf Dein Kurzarbeitergeld. Tatsächlich ist sogar nur wichtig, dass Du den Arbeitsvertrag für den Nebenjob noch vor der Kurzarbeit unterschrieben hast. In diesem Fall lassen sich über den Nebenjob Gehaltsausfälle gut ausgleichen.
Beispielrechnung: Für Dein Gesamteinkommen addierst Du Deinen aktuellen Lohn während der Kurzarbeit, Dein Kurzarbeitergeld und das Einkommen aus dem Nebenjob. In diesem Fall wird Dein Kurzarbeitergeld grundsätzlich nicht gekürzt. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich dann aus der Entgeltdifferenz zwischen regulärem Entgelt der Haupttätigkeit und dem Entgelt während der Kurzarbeit.
Hauptberufliches Entgelt während Kurzarbeit: 1.250 €
Kurzarbeitergeld: + 750 €
Nebenjob: + 450 €
Gesamteinkommen: 2.450 €
Fall 2: Ich habe einen Nebenjob begonnen, nachdem die Kurzarbeit startete
Auch wenn Du Deinen Nebenjob nach der Kurzarbeit angetreten hast, hat das zusätzliche Einkommen keine Auswirkungen auf Dein Kurzarbeitergeld. Bis Anfang Mai 2020 waren nur systemrelevante Jobs von der Anrechnung befreit. Seitdem und noch bis 31. Dezember 2020 sind alle Berufe anrechnungsfrei.
Damit gilt die gleiche Beispielrechnung wie in bei Fall 1.
Ein Unterschied ergibt sich nur, wenn das Gesamteinkommen aus dem noch gezahlten Gehalt während Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Nebenjob das normale Nettoeinkommen übersteigt. Dann findet eine Anrechnung des überschüssigen Verdienstes auf das Kurzarbeitsgeld statt.