Scheinselbstständigkeit: Definition, Kriterien und Checkliste
Scheinselbstständigkeit: Das Wichtigste in Kürze
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn ein:e Freiberufler:in oder Freelancer:in per Vertrag als selbstständig gilt, in der Praxis jedoch abhängig beschäftigt ist.
Was sind Indizien für Scheinselbstständigkeit?
Zu den Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit bei einem:einer Freiberufler:in oder Freelancer:in zählen (Auswahl):
- Wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Unternehmen
- Weisungsgebundenheit und keine freie Entscheidung, wo und wann gearbeitet wird
- „Quasi-Arbeitnehmenden-Ansprüche“ wie vertragliche Urlaubsansprüche
- Betriebseingliederung mit z. B. festem Arbeitsplatz und festen Arbeitszeiten
- Verpflichtende Auftragsannahme
Wie können Freiberufler:innen und Freelancer:innen Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Achte als Freiberufler:in und Freelancer:in auf folgende Punkte, um eine Scheinselbstständigkeit zu verhindern (Auswahl):
- Vielfalt der Auftraggeber:innen
- Eigenständige Unternehmensführung
- Vertragsgestaltung mit ausreichenden Freiheiten bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsweise und Entscheidungen
- Regelmäßige Rechnungsstellung
- Selbstständige Arbeitsorganisation mit freier Zeiteinteilung
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Definition
Der Begriff der Scheinselbstständigkeit stammt aus dem Sozialversicherungsrecht und ist nicht gleichbedeutend mit dem Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht. Es gibt jedoch Überschneidungen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von Scheinselbstständigkeit gesprochen wird, wenn eine Person auf dem Papier aufgrund der Vertragsgestaltung als selbstständig gilt und somit ihre Tätigkeit weisungsfrei ausüben müsste, diese Kriterien in der Praxis jedoch nicht erfüllt.
Es handelt sich also um eine:n Freiberufler:in oder Freelancer:in, die:der zwar im Arbeitsalltag in persönlicher Abhängigkeit von einem Unternehmen arbeitet, für die:den jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer abgeführt wird. Von Scheinselbstständigkeit können sowohl Freiberufler:innen und Freelancer:innen als auch die sie beauftragenden Unternehmen betroffen sein.
Die Deutsche Rentenversicherung definiert Scheinselbstständigkeit folgendermaßen: „Als scheinselbstständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind.“
Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Indizien
Zwar gibt es bestimmte Indizien, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl an allgemeingültigen Kriterien, nach denen eine Scheinselbstständigkeit immer als erwiesen gilt. Alle Indizien sind nur Anhaltspunkte und es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
5/6-Regelung
Die 5/6-Regelung ist ein wichtiges Indiz für Scheinselbstständigkeit. Sie besagt, dass nicht mehr als 5/6 des Umsatzes eines:einer Freiberufler:in oder Freelancer:in von einem:einer einzigen Kund:in stammen dürfen. Doch auch bei der 5/6-Regelung gilt: Es kommt auf die Gesamtsituation des:der Freelancer:in und des Unternehmens an, von dem er oder sie beauftrag wurde. Die Regelung ist damit ebenfalls nur eine Orientierungshilfe.
So wird auf Scheinselbstständigkeit geprüft
Die Prüfung auf Scheinselbstständigkeit erfolgt durch die Deutschen Rentenversicherung im Rahmen beziehungsweise anlässlich einer regulären Betriebsprüfung. Dabei wird jedes Unternehmen, das mindestens eine:n Arbeitnehmer:in hat, alle vier Jahre überprüft. Es können jedoch auch die einzelnen Freelancer:innen oder Freiberufler:innen geprüft werden. Hierzu werden nach einer Prüfung des Auftraggebers Kontrollbögen an die Freelancer:innen und Freiberufler:innen verschickt.
Auftraggeber und Auftragnehmer:innen können auch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, um zu klären, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit besteht.
Die potenziellen Folgen von Scheinselbstständigkeit
Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Freelancer:innen oder Freiberufler:innen und Unternehmen Konsequenzen, die je nach Einzelfall greifen können.
Für Freiberufler:innen und Freelancer:innen
Eine festgestellte Scheinselbstständigkeit kann für Freiberufler:innen und Freelancer:innen diese Folgen haben:
- Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (= Sammelbegriff für Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung), aufgrund des Status als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person.
- Steuernachforderungen durch das Finanzamt.
- Rückabwicklung der Umsatzsteuer.
- Geschädigte Reputation: Feststellung der Scheinselbstständigkeit kann das Vertrauen zukünftiger Auftraggeber beeinträchtigen.
Tipp: Eine Alternative zur freiberuflichen Tätigkeit ist die nebenberufliche Selbstständigkeit. In unserem Magazin erfährst Du alles Wichtige zu Rechtsform, Steuern und Fördermitteln.
Für Unternehmen
Für Unternehmen kann die Feststellung einer Scheinselbstständigkeit folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (siehe oben) aufgrund des Status als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person.
- Nachzahlung von Steuern.
- Bußgelder oder Strafen, wenn die Scheinselbstständigkeit als vorsätzliche Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen oder anderen Arbeitgeberpflichten angesehen wird.
- Sonstige rechtliche Konsequenzen: z. B. Statusfeststellungsklagen der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen beim Arbeitsgericht (die Person kann den Status als angestellte:r Arbeitnehmer:in einklagen) mit Entgeltfortzahlungsansprüchen, Urlaubsabgeltungsansprüchen, etc.
Scheinselbstständigkeit verhindern: Das musst Du beachten
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Freiberufler:innen oder Freelancer:innen und Auftraggebern ist möglich – ganz ohne Scheinselbstständigkeit. Wir verraten Dir, auf was Du als Freiberufler:in und Auftraggeber:in achten musst.
Wichtig: Bei Unsicherheiten oder konkreten Fragestellungen sollte die individuelle Beratung durch Rechtsanwälte:Rechtsanwältinnen oder/und Steuerberater:innen beansprucht werden.
Freiberufler:innen und Freelancer:innen
Achte auf die folgenden Punkte, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern:
- Vielfalt der Auftraggeber, um eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Unternehmen zu vermeiden.
- Eigenständige Unternehmensführung (eigenes Büro, eigene Website usw.).
- Vertragsgestaltung mit genügend Freiheiten in Bezug auf Arbeitszeit, -ort und -weise und Entscheidungen.
- Rechnungsstellung (regelmäßig und klar nachvollziehbar).
- Selbstständige Arbeitsorganisation mit freier Zeiteinteilung und Auftragsakquise.
- Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen.
- Sozialversicherung und Steuern (selbstständig für soziale Absicherung sorgen, Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt).
- Arbeitsverhältnis und Zusammenarbeit mit Weisungsfreiheit und projektorientierter Arbeit.
- Dokumentation und Beweissicherung (Aufzeichnungen über Tätigkeiten, Auftraggeber, Rechnungen und Arbeitszeiten)
Unternehmen
Achte als Auftraggeber auf die folgenden Punkte bei der Zusammenarbeit mit Freiberufler:innen und Freelancer:innen, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern:
- Vertragsgestaltung: Der Vertrag sollte die Selbstständigkeit der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen deutlich machen und auf Projektorientierung eingehen.
- Arbeitsorganisation und -umfeld der Freiberufler:innen oder Freelancer:innen: Weisungsfreiheit und eigene Arbeitsmittel.
- Auftragsverhältnis
- Vielseitigkeit: Freiberufler:innen und Freelancer:innen arbeiten nicht ausschließlich für das Unternehmen.
- Kein durchgehendes Auftragsverhältnis: kontinuierliche Beauftragung über längere Zeiträume vermeiden.
- Organisatorische Abgrenzung zu Angestellten
- Unterschiedliche Behandlung: darauf achten, dass Freiberufler:innen oder Freelancer:innen und Angestellte klar unterscheidbar sind in Bezug auf Arbeitsweise, Bezahlung und Integration in das Unternehmen.
- Externes Auftreten: Freiberufler:innen oder Freelancer:innen sollten nach außen nicht als Teil des Unternehmens auftreten (z. B. durch Nutzung ihrer Geschäftsadresse oder Firmen-E-Mail-Adresse).
- Risikobewertung
- Arbeitsverhältnisse mit externen Dienstleistern auf Anzeichen von Scheinselbstständigkeit überprüfen.
- Alle Vereinbarungen, Mitteilungen und Entscheidungen sorgfältig festhalten.
- Soziale Absicherung und Rechte: keine Vorteile, die üblicherweise nur festen Mitarbeitenden zugestanden werden, wie z. B. betriebliche Altersvorsorge oder Boni.
- Klare Kommunikation: Feedback und Bewertungen beziehen sich auf das Ergebnis der Arbeit, nicht auf die Arbeitsweise.
Externes Personal finden und Scheinselbstständigkeit vermeiden? Eine Alternative zu Freelancer:innen stellt die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) dar. Bei der ANÜ sind Arbeitskräfte bei einem Personaldienstleister wie AVANTGARDE Experts angestellt und werden an Unternehmen „entliehen“. Dieses Modell bietet Unternehmen nicht nur Zugang zu hochausgebildeten Expert:innen sondern auch Rechtssicherheit.
Scheinselbstständigkeit vermeiden: Checkliste
Du bist Freiberufler:in oder Freelancer:in und noch unsicher, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte? Mit unserer Checkliste verschaffst Du Dir einen ersten Überblick.
Wichtig: Bitte beachte, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und die Prüfung einer Scheinselbstständigkeit im Einzelfall durch eine:n spezialisierte:n Rechtsanwältin:Rechtsanwalt nicht ersetzt.
- Dein Vertrag trägt die Überschrift „Arbeitsvertrag“ oder Du wirst im Vertragstext z. B. explizit als „Arbeitnehmer:in“ / „Beschäftigte:r“ bezeichnet ?
- Du bist Einzelunternehmer:in?
- Du hast nur einen Auftraggeber?
- Deine laut Vertrag zu erbringende Leistung ist hinsichtlich des Leistungsgegenstandes, Leistungszeitfensters, etc. unkonkret und nicht abgrenzbar beschrieben?
- Du bekommst Weisungen hinsichtlich der Zeit, der Art und Weise, sowie des Orts der Erbringung der Leistung?
- Du bist auf das Equipment, die Büroräume und Dein „Gehalt“ bei dem:der Kund:in angewiesen?
- Du stimmst Dich insbesondere hinsichtlich Arbeitszeiten und Urlaub mit Deinen Kunden-Ansprechpartner:innen und Team-Kolleg:innen verbindlich ab?
- Du nutzt gerne vergünstigt das Angebot der Kantine Deines:Deiner Kund:in, wie alle anderen Mitarbeitenden auch und nimmst regelmäßig an Betriebsveranstaltungen teil?
- Dein Vertrag läuft länger als 12 Monate?
- Du erhältst auch im Krankheitsfall Dein Gehalt weiter ausbezahlt?
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