Ankommen & arbeiten in Deutschland: Das solltest Du als Ukrainer:in wissen
FAQ: Die wichtigsten Infos rund um Arbeiten & Co. für Ukrainer:innen in Deutschland
Darf ich als Ukrainer:in ohne Visum nach Deutschland einreisen?
Ja, laut EU-Visa-Verordnung brauchen Ukrainer:innen mit biometrischem Reisepass seit 2017 kein Visum mehr für die Einreise in den Schengen-Raum (zum Beispiel nach Deutschland).
Gilt die visumsfreie Einreise auch für Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in der Ukraine?
Ja, auch Drittstaatsangehörige, die eine Aufenthaltstitel in der Ukraine haben (beispielsweise Studierende oder Menschen aus anderen Staaten), dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Wie lange darf ich in Deutschland bleiben?
Ukrainische Staatsbürger:innen ohne Visum dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dürfen bis zum 23. Mai 2022 vorübergehend ohne Aufenthaltstitel in Deutschland bleiben. In dieser Zeit kannst Du bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen und genießt dann ein bis drei Jahre einen Schutzstatus.
Sollte ich als Flüchtling aus der Ukraine Asyl beantragen?
Nein, ein Asylantrag ist nicht nötig. Die Europäische Union bietet Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unbürokratisch „vorübergehenden Schutz“ nach § 24 AufenthG für ein bis drei Jahre. Damit erhältst Du die gleichen finanziellen Leistungen wie Asylbewerbende. Wichtig zu wissen: Beantragst Du Asyl, kannst Du Dir Deinen Wohnort und Deine Unterkunft nicht frei aussuchen. Zudem darfst Du dann mindestens drei Monate lang nicht arbeiten.
Darf ich als Kriegsflüchtling aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?
Sofern eine Erlaubnis der Ausländerbehörde vorliegt, darfst Du als Kriegsflüchtling in Deutschland einer abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgehen. Die Behörden erteilen Arbeitserlaubnisse für Geflüchtete schnell und unbürokratisch. Wenn Du die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bei der Ausländerbehörde beantragst, wird in den Aufenthaltstitel eingetragen, dass eine Beschäftigung erlaubt ist. Du hast dann auch Anspruch auf Beratungs- und Vermittlungsleistungen durch die Agenturen für Arbeit.
Worauf muss ich achten, wenn ich in Deutschland arbeiten möchte?
Für Dich gilt das deutsche Arbeitsrecht, das Arbeitnehmern einen hohen Schutz gewährt. Die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts findest Du hier auf Ukrainisch.
Kann ich in Deutschland in meinem erlernten Beruf arbeiten?
Grundsätzlich kannst Du in Deutschland in Deinem erlernten Beruf arbeiten. Allerdings sind in Deutschland manche Berufe reglementiert, beispielsweise Ärzt:innen, Ingenieur:innen oder Krankenpfleger:innen. Das heißt: Deine Qualifikation muss erst offiziell anerkannt werden. Ob das in Deinem Job der Fall ist, erfährst Du auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wird mein ausländischer Universitätsabschluss anerkannt?
Wenn Du einen ausländischen Hochschulabschluss besitzt und in Deutschland in Deinem Fachgebiet arbeiten möchtest, kannst Du auf der Website anabin (Informationen nur auf Deutsch) prüfen, ob die Hochschule und der Abschluss, den Du in der Ukraine erworben hast, in Deutschland anerkannt sind. Berufsausbildungen müssen möglicherweise von einer Behörde anerkannt werden. Mehr Informationen hierzu findest Du auf der Website der Bundesregierung „Make it in Germany“ oder auf „Recognition in Germany“.
Welche finanziellen Hilfen erhalte ich als Flüchtling vom Staat?
Wenn Dir als Kriegsflüchtling aus der Ukraine vorübergehend Schutz nach § 24 AufenthG gewährt wird, hast Du Anspruch auf finanzielle Hilfe durch den deutschen Staat. Du erhältst eine Unterkunft, Geld für Essen, Kleidung sowie ein kleines Taschengeld. Wichtig: Auch wenn Du aktuell noch keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzt, hast Du dennoch bereits jetzt Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Habe ich Anspruch auf medizinische Hilfe?
Selbst wenn Du keine Krankenversicherung hast und auch keinen Asylantrag stellen willst, bekommst Du im Notfall medizinische Hilfe. Begib Dich in diesem Fall ins nächste Krankenhaus oder rufe einen Krankenwagen unter der Telefonnummer 112. Auch wenn es sich um keinen Notfall handelt, wirst Du medizinisch versorgt. Bist Du krank oder hast Du Schmerzen und kein eigenes Geld, kannst Du sogenannte „Überbrückungsleistungen“ vom Sozialamt erhalten.
Erhalte ich als Kriegsflüchtling aus der Ukraine Sozialleistungen und medizinische Versorgung?
Ja, wenn Dir vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG gewährt wird, erhältst Du Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung. Hierfür musst Du Dich zuvor in einer Ausländerbehörde oder Aufnahmeeinrichtung registrieren lassen.
Wo finde ich Beratung und Unterstützung?
Auf der Seite „Handbook Germany“ findest Du eine Übersicht in englischer Sprache mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten für ganz Deutschland.
Einreise und Aufenthalt in Deutschland: Erste Schritte
Bisher galten folgende Regelungen für die Einreise nach Deutschland: Als ukrainische Staatsbürgerin und Staatsbürger mit einem biometrischen Pass reist Du visumsfrei nach Deutschland ein. Nach der Einreise darfst Du Dich 90 Tage in der Bundesrepublik aufhalten. Dieser Aufenthalt kann um weitere 90 Tage verlängert werden, wenn Du einen entsprechenden Antrag stellst und die Ausländerbehörde Deines Aufenthaltsortes diesen genehmigt.
Während der 90-tägigen visumsfreien Zeit (beziehungsweise der Verlängerung) darfst Du keiner Arbeit nachgehen. Dafür benötigst Du eine Aufenthaltserlaubnis.
Einreise als Kriegsflüchtling
Aufgrund der Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union (EU) gewährt Dir Deutschland als Kriegsflüchtling in der momentanen Lage bis zu drei Jahre Schutz – ohne langwieriges Asylverfahren. Außerdem darfst Du hier arbeiten und hast Anspruch auf Sozialhilfe. Das gilt auch für aus der Ukraine geflüchtete Personen ohne die ukrainische Staatsangehörigkeit.
Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern (Englisch).
Wie bekomme ich eine Aufenthaltserlaubnis?
Als Ukrainer:in hast Du zwei Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu erhalten.
- Als Flüchtling beantragst Du bei der Ausländerbehörde Deines Aufenthaltsortes eine Aufenthaltserlaubnis „zum vorübergehenden Schutz“ nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Wenn Du gerade erst aus der Ukraine nach Deutschland gekommen bist, bist Du bis zum 23. Mai von der Pflicht befreit, einen Aufenthaltstitel zu haben.
Hast Du noch keinen Aufenthaltstitel, benötigst aber Unterstützung (beispielsweise eine Unterkunft oder Versorgung) wendest Du Dich an eine Erstaufnahmeeinrichtung oder ein Ankunftszentrum. Dort wirst Du registriert und bekommst eine Erstversorgung.
Wichtig: Du darfst in Deutschland nur arbeiten, wenn das in Deiner Aufenthaltserlaubnis vermerkt ist.
- Wenn Du als Akademikerin oder Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss aufgrund eines Jobangebots über die „Blaue Karte EU“ aus der Ukraine nach Deutschland kommst, hast Du nach 21 Monaten einen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, sofern Du Deutsch auf B1-Niveau sprichst. Außerdem kannst Du Deinen Aufenthaltsort frei wählen.
Mehr zur „Blauen Karte EU“ erfährst Du auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Auf bamf-navi findest Du die Adresse der Ausländerbehörde Deines Wohnorts.
Arbeiten in Deutschland:
Das solltest Du wissen
Wenn Du nach der Flucht in Deutschland angekommen bist, möchtest Du vielleicht irgendwann arbeiten, um finanziell abgesichert zu sein. Was Du zum Thema Arbeiten in Deutschland für Ukrainer:innen wissen solltest, verraten wir Dir in nachfolgendem Abschnitt.
Wie sieht der Arbeitsmarkt aus?
Auf dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen aktuell Hunderttausende Menschen, viele Stellen können nicht besetzt werden. Ende 2021 gab es laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in ganz Deutschland 1,69 Millionen offene Stellen. Vor allem der Bedarf an Fachkräften in der IT und in der Pflege ist groß. Wenn Du eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium mitbringst, hast Du gute berufliche Aussichten. Dein Abschluss muss jedoch hier anerkannt werden. Auch gibt es spezielle Bestimmungen für sogenannte „reglementierte Berufe“ wie etwa Erzieher:innen oder Altenpfleger:innen.
Ob Dein ukrainischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt wird, prüfst Du auf der Website anabin (Deutsch).
Infos zur Anerkennung Deines Berufs in Deutschland liefert die Website Anerkennung-in-Deutschland oder Make-it-in-Germany.
Vollzeit, Teilzeit & Mini-Job: Diese Arbeitszeitmodelle gibt es
Unternehmen in Deutschland bieten Jobs als Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätze an. Je nach Beruf kannst Du vielfach auch remote von zu Hause aus arbeiten.
Wenn Du Dich für eine Tätigkeit in Vollzeit entscheidest, arbeitest Du zwischen 36 und 40 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag. Erwartet Dein Arbeitgeber Überstunden von Dir, muss er Dir diese in den meisten Fällen zusätzlich bezahlen. Wichtig: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden pro Woche (Montag bis Samstag).
Arbeitest Du in Teilzeit, wird Dein Gehalt entsprechend den vereinbarten Stunden anteilig überwiesen. Wenn Du nur bis zu einem Betrag von 450 Euro pro Monat verdienst, handelt es sich um einen Mini-Job, bei dem weniger Steuern abgezogen und keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Wo und wie kann ich mich für einen Job bewerben?
In Deutschland helfen Dir unter anderem die örtlichen Arbeitsagenturen bei der Jobsuche. Dort findest Du Stellenausschreibungen und erhältst Unterstützung bei der Bewerbung. Um Dich bei einem Unternehmen zu bewerben, benötigst Du in Deutschland zumeist folgende Dokumente:
- Lebenslauf (eine Zusammenfassung Deines bisherigen Berufslebens und Sprachkenntnisse)
- Relevante Schul- und Hochschulabschlüsse (sofern möglich Übersetzungen dieser Abschlüsse ins Deutsche oder Englische)
- Arbeitszeugnisse oder Empfehlungen früherer Arbeitgeber
Für viele der angebotenen Jobs ist es wichtig, dass Du entweder Englisch und/oder Deutsch sprichst und verstehst und möglicherweise auch schreiben und lesen kannst, um Dich zu bewerben.
Zum Glück gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Neben Online-Angeboten und Sprach-Apps gibt es in fast allen Städten und Gemeinden Sprachkurse – viele davon werden von der Volkshochschule oder ehrenamtlichen Initiativen angeboten. Erkundige Dich nach kostenlosen Deutschkursen für Ausländer. Die Bundesagentur für Arbeit bietet außerdem Berufssprachkurse an, die Dich gezielt auf Deinen Job vorbereiten.
Du möchtest als Ukrainer:in in Deutschland arbeiten und wissen, wie Du auf Deutsch einen korrekten Lebenslauf und ein einwandfreies Bewerbungsschreiben erstellst? Außerdem fragst Du Dich, wie Du im Vorstellungsgespräch überzeugend auftrittst? Der kostenlose Bewerbungsratgeber für ukrainische Geflüchtete von Bewerbungstraining.de beantwortet Dir diese und weitere Fragen rund um die Bewerbung in Deutschland in ukrainischer Sprache. Veranschaulicht wird das Thema durch zahlreiche Beispiele und Vorlagen.
Mehr Informationen zu den Berufssprachkursen bietet die Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Englisch).
Lerne Deutsch mit der „Ankommen“ Sprach-App.
ARBEITSVERTRÄGE SCHLIESSEN: DAS GILT ES ZU BEACHTEN
Ein Arbeitsvertrag zwischen Dir und einem Unternehmen wird schriftlich abgeschlossen.
Der Arbeitsvertrag enthält folgende Informationen:
- Funktion
- Anfangsdatum
- Brutto-Gehalt
- Kündigungsfrist
- Anzahl der Urlaubstage (in Deutschland zwischen 20 und 30 Tage)
- Weitere Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Dir als Arbeitnehmer:in einen hohen Schutz. Klauseln des Arbeitgebers, die Dich stark benachteiligen würden, kann ein Gericht für unwirksam erklären.
Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag überprüfen lassen willst, kannst Du Dich an die Beratungsstellen des Projektes Faire Integration wenden.
Informiere Dich hier auf Ukrainisch über die wichtigsten Regelungen des deutschen Arbeitsrechts.
Soziale Absicherung und
medizinische Versorgung
Bist Du als Ukrainerin oder Ukrainer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt und übst keinen Minijob aus, musst Du in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein (oder kannst unter bestimmten Voraussetzungen in eine private Krankenkasse eintreten). Als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner:innen und Kinder meist in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.
Wenn Du als Flüchtling nach Deutschland gekommen bist und eine Aufenthaltserlaubnis hast, bist Du in der Regel Mitglied einer Krankenkasse und hast daher Anspruch auf alle regulären Leistungen Deiner Krankenkasse (zum Beispiel Besuch beim Zahnarzt oder Hausarzt, Krankenhausaufenthalt etc.).
Mehr Infos zum Thema Krankenversorgung für Flüchtlinge in englischer Sprache findest Du auf der Seite Handbook Germany.
Wir wünschen einen guten
Start in Deutschland
Seine Heimat zu verlassen, ob freiwillig oder gezwungen, und sich in einem neuen Land eine neue Existenz aufbauen, ist eine große Herausforderung. Doch gerade in den aktuellen Kriegszeiten müssen wir alles daransetzen, um das Leid zu minimieren. Das bedeutet: Ukrainer:innen muss eine unbürokratische Einreise nach Deutschland ermöglicht werden. Denn Deutschland bietet Dir viele Chancen, unter anderem auf eine friedliche Zukunft sowie gute Arbeit. Wir von AVANTGARDE Experts sind für Dich da und helfen Dir dabei, einen passenden Job zu finden, damit die Bundesrepublik für Dich zur zweiten Heimat wird.
Wenn auch Du Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine helfen möchtest, können wir Dir folgende Organisationen empfehlen, die wir auch unterstützen:
München: München Hilft Ukraine
Stuttgart: Spenden - STELP
Köln: www.blau-gelbes-kreuz.de
Hamburg: Spenden - Spendenparlament HamburgSpendenparlament Hamburg
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